Wie Sie die Therapie finanzieren können:
Für Privatversicherte & Beihilfeberechtigte:
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Regel mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz. Die meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen Ihres Tarifs.
Für Selbstzahler:innen:
Auch wenn Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten, ist dies problemlos möglich. In diesem Fall stellen ich Ihnen monatlich oder nach jeder 5. Sitzung eine Rechnung. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOP/GOÄ. Eine Therapie als Selbstzahler:in hat den Vorteil, dass keine Anträge gestellt werden müssen und keine Diagnosen an Versicherungen weitergeleitet werden.
Für gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren):
Als Privatpraxis kann ich nicht regulär über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. In bestimmten Fällen haben Sie jedoch als gesetzlich Versicherte:r Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse – zum Beispiel, wenn Sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden konnten.
In diesem Fall können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung gemäß §13 Abs. 3 SGB V stellen. Voraussetzung ist meist eine schriftliche Bescheinigung über die Dringlichkeit Ihrer Behandlung sowie eine dokumentierte, erfolglose Therapiesuche (z. B. Wartezeiten von mehr als drei Monaten). Ich unterstütze Sie gern bei diesem Verfahren und stelle die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie z. B. hier:
Patient:innen-Info der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (PDF)
www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Suche
Proudly powered by quintessense